Allgemeine Geschäftsbedingungen 
für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen der Firma
HÜBNER-LEE GmbH & Co. KG, Gewerbestrasse 1, D-87752 Holzgünz


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Erzeugnisse erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar und begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Erzeugnisse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

3. Vertragsschluss
Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. An allen Angeboten, Berechnungen und Mustern oder sonstigen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sofern der Vertrag mangels Auftragsbestätigung nicht zustande kommt, sind diese Unterlagen nach Aufforderung unverzüglich an uns zurückzusenden.

4. Lieferung
Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
Halten wir schriftlich und verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung notwendigen technischen, logistischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen.
Wird Ware an den Kunden versendet oder vom Kunden abgeholt, so geht die Gefahr unmittelbar nach Erfüllung der gemäß Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferkondition an den Kunden über. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache oder des Erzeugnisses geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

5. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen und -senkungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Veränderung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenveränderungen ergeben.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preisänderung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenänderungen handelt oder aber wenn sich die gesetzliche Mehrwertsteuer verändert. Das Recht auf Preisänderung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

6. Zahlung
Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung ohne jeden Abzug innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen. Nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige uns entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Der Kunde gerät durch Mahnung in Verzug, spätestens jedoch, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung zahlt.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 10,00 EURO ansetzen.
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit es sich um Verträge mit Unternehmern handelt, bei Geschäften mit Verbrauchern gilt die Rücknahme als Rücktritt vom Vertrag.
Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weiteren Bestimmungen:
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen. Wir sind auch zur Demontage auf Kosten unseres Kunden berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

8. Gewährleistung - Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr für Sachmängel auf die Dauer von zwei Jahren für neue Ware, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, ansonsten auf die Dauer von einem Jahr.
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfristen berechnen sich jeweils ab Auslieferung der Ware an unseren Kunden.
Mängel sollen nach Möglichkeit schriftlich gerügt werden.
Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens 12 Monate ab Lieferung.
Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu wählen. Der Kunde, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt, hat im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Kaufgegenstandes geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
Gewährleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) Einbauvorschriften durch den Kunden nicht beachtet wurden,
b) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung des Kaufgegenstandes vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind,
c) der Mangel durch Feuer, Frost, Naturereignisse oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände entstanden ist.

9. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung und der Haftungsausschluss gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden.

10. Abnahme
Bei von uns durchgeführten Montagen ist der Kunde verpflichtet, auf unsere schriftliche Fertigstellungsmitteilung hin das Werk abzunehmen. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen.
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nach fehlerfreier Vollendung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Abnahmeaufforderung durch uns abnimmt. Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

11. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Kaufleuten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Hübner-Lee
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